Liebe Hotelgäste,
wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass die Stadt Heidelberg zum 1. Oktober 2025 eine sogenannte Übernachtungssteuer einführt. Diese kommunale Abgabe beträgt 3,50 Euro pro Übernachtung und pro Beherbergungsgast. Ausgenommen von der Besteuerung ist die entgeltliche Beherbergung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Des Weiteren wird die Übernachtungsteuer bei einer ununterbrochenen Beherbergungsdauer in demselben Beherbergungsbetrieb längstens für fünf Nächte erhoben.
Diese Steuer wurde durch einen Beschluss der Stadtverwaltung Heidelberg am 5. Juni 2025 eingeführt und betrifft alle privaten und geschäftlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben innerhalb des Stadtgebiets. Sie dient der Finanzierung städtischer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tourismus sowie der Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur, die von Besuchern der Stadt mitgenutzt wird. Was bedeutet das konkret für Sie als Übernachtungsgast in Heidelberg? Für jede Übernachtung, die ab dem 1. Oktober 2025 stattfindet, wird zusätzlich zum regulären Übernachtungspreis ein Betrag von 3,50 Euro pro Nacht und pro Person erhoben. Diese Kosten reichen wir ohne Aufschlag direkt an die Stadt Heidelberg weiter. Das bedeutet:
- wir verdienen an diesem Umsatz keinen Cent
- der Betrag ist nicht Teil unseres Übernachtungspreises, sondern eine verpflichtende kommunale Abgabe
- für uns bedeutet diese neue Regelung einen erhöhten administrativen Aufwand, z. B. bei der Abrechnung, Dokumentation und Abführung der Steuer an die Stadt.
- wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Steuer bei unseren Gästen zu erheben und weiterzuleiten.
Transparenz ist uns wichtig
Uns ist bewusst, dass zusätzliche Kosten für Gäste immer ärgerlich sein können – daher lehnen wir auch die Einführung der Übernachtungssteuer inhaltlich ab und haben uns gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V.
für deren Verhinderung eingesetzt, leider jedoch ohne Erfolg…